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   VG Bayreuth, 19.08.2020 - B 1 E 20.662   

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https://dejure.org/2020,50493
VG Bayreuth, 19.08.2020 - B 1 E 20.662 (https://dejure.org/2020,50493)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 19.08.2020 - B 1 E 20.662 (https://dejure.org/2020,50493)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 19. August 2020 - B 1 E 20.662 (https://dejure.org/2020,50493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1; PAG Art. 54 Abs. 2; PAG Art. 62 Abs. 2
    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Unterlassung künftiger ungerechtfertigter Polizeikontrollen und sofortige Löschung von Daten in der polizeilichen Vorgangsverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.08.2020 - B 1 E 20.662
    Es lässt sich nicht vorhersagen, welchen Zweck etwaige zukünftige polizeiliche Maßnahmen verfolgen werden bzw. wie sich der konkrete Lebenssachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 3.12.1974 - I C 11/73 - NJW 1975, 893(895)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 5 B 273/01

    Die Einkesselung friedlicher Demonstranten ist ohne vorherige Warnung unzulässig

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.08.2020 - B 1 E 20.662
    Insoweit muss eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung von Grundrechten der Antragsteller drohen, die über die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. OVG NW, B. v. 2.3.2001 - 5 B 273/01 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.08.2020 - B 1 E 20.662
    Zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten ist die Speicherung erforderlich, wenn die betroffene Person verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben und tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie zukünftig eine Straftat begehen wird (vgl. BVerfG B.v. 1.6.2006 - 1 BvR 2293/03 - BeckRS 2009, 35816).
  • VGH Bayern, 08.03.2012 - 10 C 12.141

    Polizeiliche Durchsuchung einer Person nach Identitätsfeststellung; Aufenthalt an

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.08.2020 - B 1 E 20.662
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 8. März 2012 - 10 C 12.141 (juris Rn. 18) festgestellt:.
  • VG Köln, 04.10.2019 - 7 L 1017/19

    Bundesgesundheitsminister Spahn darf weiter über "mutmaßlich gestohlene"

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.08.2020 - B 1 E 20.662
    Ein Unterlassungsbegehren setzt per se voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist, dieser Eingriff andauert oder die konkrete Gefahr seiner Wiederholung besteht (vgl. VG Köln, B.v. 4.10.2019 - 7 L 1017/19 - juris Rn. 76).
  • BVerwG, 11.04.1972 - I WB 32.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.08.2020 - B 1 E 20.662
    Da gerichtlicher Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO erforderlichenfalls sehr schnell gewährt werden kann, lässt sich ein solch schutzwürdiges Interesse an einer einstweiligen Anordnung, durch die der vollziehenden Gewalt von vornherein bestimmte Maßnahmen verboten werden sollen, allenfalls für diejenigen Fälle bejahen, in denen bereits die kurzfristige Hinnahme des befürchteten Verwaltungshandelns geeignet ist, den Betroffenen in seinen Rechten in besonders schwerwiegender, nicht wiedergutzumachender Weise zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.1972 - I WB 32/72 - NJW 1972, 1100).
  • VGH Bayern, 28.04.1992 - 21 CE 92.949
    Auszug aus VG Bayreuth, 19.08.2020 - B 1 E 20.662
    Bei Begehren um vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutz ist zu beachten, dass die Bestimmungen der VwGO grundsätzlich keinen vorbeugenden Rechtsschutz, der das Ziel hat, die Entscheidungsfreiheit der Verwaltung durch richterliche Anordnungen einzuengen, bieten (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.1992 - 21 CE 92.949 - NVwZ-RR 1993, 54).
  • VG Würzburg, 18.02.2011 - W 5 E 11.78

    Vorbeugender Rechtsschutz; Fahrsicherheitstrainingsveranstaltungen auf Parkplatz;

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.08.2020 - B 1 E 20.662
    Ein genereller Anspruch auf die unbedingte Unterlassung einzelner polizeilicher Maßnahmen ist grundsätzlich nicht denkbar (vgl. VG Würzburg, B.v. 18.2.2011 - W 5 E 11.78 - juris Rn. 17).
  • VG München, 27.02.2018 - M 7 E 17.3101

    Vorbeugender Rechtsschutz auf Unterlassung polizeilicher Maßnahmen

    Auszug aus VG Bayreuth, 19.08.2020 - B 1 E 20.662
    Insbesondere lässt allein der Vortrag, dass er in der Vergangenheit mehrfach bereits Adressat polizeilicher Maßnahmen gewesen sei, keinen Schluss darauf zu, dass eine konkrete Gefahr dahingehend besteht, dass der Antragsteller in absehbarer Zukunft erneut Adressat zumindest solch intensiver polizeilicher Maßnahmen werden wird (vgl. VG München B.v. 27.2.2018 - 7 E 17.3101 - BeckRS 2018, 3126 Rn. 10).
  • VG München, 26.04.2021 - M 10 E 21.868

    Unterlassungsanspruch bezüglich künftiger Äußerungen (verneint), Polizeiliche

    Eine Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist, dieser Eingriff andauert oder die konkrete Gefahr seiner Wiederholung besteht (VG Bayreuth, B.v. 19.8.2020 - B 1 E 20.662 - BeckRS 2020, 40861 Rn. 47).
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